[Amtlicher Beitrag] Befahren von Feldwegen – Rücksichtnahme geboten
Radfahrer und Fußgänger sollten sich hier den großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die zur Verrichtung ihrer Arbeit unterwegs sind oder die nicht ohne weiteres in die angrenzenden Grundstücke zum Ausweichen fahren können, nicht in den Weg stellen oder, wie der Verwaltung immer wieder gemeldet wird, sogar bewusst ein Vorbeifahren behindern. Auch der landwirtschaftliche Verkehr muss selbstverständlich Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer auf den Wegen und Rad- und Wirtschaftswegen nehmen.
Dazu gehört auch, dass die Landwirte die befestigten Wege auch möglichst sauber halten oder ggfls. starke Verschmutzungen unmittelbar beseitigen. Auch sollte mit den heutigen landwirtschaftlichen Fahrzeugen es auch möglich sein, dass Wendemanöver beim Pflügen, Säen usw. nicht auf den befestigten Wirtschaftswegen sondern auf den Äckern vorgenommen werden, weil dadurch dann auch größere Verschmutzungen vermieden werden. Die meisten Landwirte machen das auch heute schon so, alle anderen werden gebeten, sich künftig auch so zu verhalten.
Auch bittet die Verwaltung darum, dass die Feldbearbeitung nicht bis hart an den betonierten asphaltierten Weg vorgenommen wird. In der Regel gehört noch ein Bankett von 50 cm zur Wegfläche!
Die Verwaltung appelliert deshalb, ohne Partei für einzelne zu nehmen, an alle Verkehrsteilnehmer auf den Feld-, Rad- und Wirtschaftswegen größtmögliche gegenseitige Rücksichtnahme zu üben, da dann eine reibungslose Nutzung der Wege doch ohne weiteres möglich ist.



